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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGB)

Stand Oktober 2020

§1 Anwendungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen sind ausschließlich für Veranstaltungen von e‌i‌s‌q GmbH & Co. KG – kurz: e‌i‌s‌q – gültig.

§2 Leistungsbeschreibung

e‌i‌s‌q wird die Veranstaltung gemäß deren Beschreibung durchführen. Begleitende Unterlagen zur Veranstaltung sind gemäß der Beschreibung in der Leistung enthalten. Der Teilnehmer erhält eine Bestätigung über die Teilnahme an der Veranstaltung.

§3 Teilnahmegebühren

Die Gebühren sind in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit Versand der Anmeldebestätigung stellt e‌i‌s‌q eine Rechnung über die Teilnahmegebühr aus. Die Teilnahmegebühr ist 14 Tage nach Rechnungseingang und ohne Abzüge fällig. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt voraus, dass die Teilnahmegebühr vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto von e‌i‌s‌q eingegangen ist. Wird der Teilnehmer wegen Nichtzahlung der Gebühr von der Teilnahme ausgeschlossen, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung der fälligen Teilnahmegebühr verpflichtet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn e‌i‌s‌q über den Betrag verfügen kann. Im Fall der Übersendung eines Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck auf dem Konto von e‌i‌s‌q gutgeschrieben wurde. Gerät der Teilnehmer in Verzug, so ist e‌i‌s‌q berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 12 %-Punkten über dem Basiszinssatz zuzüglich Mahngebühren in Höhe von pauschal 25,00 Euro exkl. USt. zu berechnen.

§4 Anmeldung

Anmeldungen zur Veranstaltung bedürfen der Schriftform (Brief, eMail, Fax oder online über unsere Webseite). Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung (durch welche die Anmeldung wirksam wird). Die Anmeldung allein begründet noch keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an einer Veranstaltung. Da die Teilnehmerzahl für die Veranstaltung begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

§5 Absage/Stornierung

Stornierungen müssen schriftlich vorgenommen werden. Bei einer Stornierung eines angemeldeten Teilnehmers bis zu zwölf Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann e‌i‌s‌q eine Ausfallpauschale in Höhe von 25 % der Veranstaltungsgebühr erheben, ab zwölf bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Veranstaltungsgebühr. Wird die Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn erklärt, so wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung im Unternehmen e‌i‌s‌q. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers ist ebenfalls die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. e‌i‌s‌q kann wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, wegen des Ausfalls von Referenten oder Zulieferungen, höherer Gewalt oder aus anderem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten. e‌i‌s‌q erstattet in diesem Fall bereits gezahlte Teilnahmegebühren. Dies gilt auch dann, wenn die Teilnahme an dem für die Durchführung der Veranstaltung ggf. angebotenen Ersatztermin nicht möglich ist. e‌i‌s‌q kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

§6 Durchführungsabweichung

e‌i‌s‌q bleibt vorbehalten, aus wichtigem Grund Ersatzreferenten einzusetzen oder den Inhalt der Veranstaltung geringfügig zu ändern. Die Teilnehmer werden darüber unverzüglich informiert.

§7 Urheberschutz/Copyright

Veranstaltungsunterlagen sind zur Nutzung durch die Teilnehmer während der Veranstaltung und zum Nachschlagen nach der Veranstaltung gedacht. Alle Rechte, auch die der Übersetzung bleiben e‌i‌s‌q bzw. dem Rechteinhaber vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung von e‌i‌s‌q bzw. des Rechtinhabers darf kein Teil der Veranstaltungsunterlagen reproduziert, vervielfältigt, verbreitet, zur öffentlichen Wiedergabe benutzt, oder Dritten zugänglich gemacht werden.

§8 Haftung

Die Auswahl der Veranstaltung erfolgt ausschließlich auf Verantwortung des Teilnehmers. Die Veranstaltung wird unter Beachtung der verkehrsüblichen Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Eine Haftung für erteilten Rat erfolgt nur, sofern dieser im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Hauptleistungspflichten geschuldet wird. e‌i‌s‌q übernimmt keine Haftung für die Verwertung der erworbenen Kenntnisse durch die Teilnehmer. Für Unfallschäden, die Beschädigung oder den Verlust von Sachen der Teilnehmer im Zusammenhang der Veranstaltung übernimmt e‌i‌s‌q keine Haftung, es sei denn, der Schaden wurde von e‌i‌s‌q oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Die Teilnehmer sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten.

Gerichtsstand ist Osnabrück.

Stand: Oktober 2020