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Ihr Expertentipp von Dr. Horstmann

Ihr Expertentipp von Dr. Horstmann

Was haben Kekse mit dem Datenschutz zu tun?

Kekse nichts, Cookies schon. Cookies gelten als das Gedächtnis des Internets: Es handelt sich um kleine Textdateien, die nützliche Informationen über Sie und Ihr Surf-Verhalten im Web-Browser speichern. Besuchen Sie eine Webseite oder einen Shop wiederholt, werden Sie anhand der gespeicherten Cookies wiedererkannt.

Ursprünglich waren Cookies ein reines Service-Angebot, mit dem die individuellen Websiteeinstellungen wie Sprache und Schriftgröße gespeichert wurden oder der Inhalt des Warenkorbs, sodass man nicht alles neu eingeben musste, wenn man den Shop einmal verlassen hatte.

Hierbei handelt es sich um die sogenannten First-Party-Cookies, die ein Seitenbetreiber selbst setzt, etwa für LogIn-Einstellungen oder Warenkörbe. Diese Cookies werden nicht an andere Unternehmen übertragen.

Dann gibt es noch Third-Party-Cookies. Diese Cookies werden von externen Anbietern gesetzt (z. B. Google Analytics) und für Marketing- und Tracking-Zwecke übertragen und ausgewertet. Cookies sind nicht per se schlecht oder schädlich, sondern ein gängiges Tool der Seitenoptimierung.

Nicht jedem Websurfer ist es jedoch recht, wenn seine Daten, auch wenn sie anonymisiert wurden, gespeichert werden und er über die Cookies mit seinen Interessen wiedererkannt werden kann. Grundsätzlich besteht natürlich immer auch ein Missbrauchs- und Sicherheitsrisiko.

Da der Einsatz von Cookies in Europa durch die DSGVO nicht geregelt wird und die ePrivacy-Verordnung frühestens 2020 in Kraft treten wird, hat der EuGH am 01.10.2019 über den Einsatz von Cookies geurteilt.

Seitdem dürfen Cookies problemlos gesetzt werden, wenn sie für den technischen Betrieb der Webseite erforderlich sind. Für alle anderen Cookies ist jedoch eine Einwilligung erforderlich. Es ist hierbei unerheblich, ob Cookies personenbezogene Daten verarbeiten.

Welche Cookies sind „technisch erforderlich“?

Für den Betrieb einer Webseite gelten die folgenden, beispielhaft aufgezählten Cookies in der Regel als technisch erforderlich und bedürfen nicht der Einwilligung:

  • Warenkorb-Cookie
  • Login-Cookie
  • Cookie für Länder- oder Sprachauswahl
  • Cookie zur Dokumentation der Einwilligung

Dies sind die sogenannten First-Party-Cookies.

Welche Cookies benötigen in jedem Fall die Einwilligung?

Cookies von Drittanbietern (Third-Party-Cookies) bedürfen in den meisten Fällen der Einwilligung. Insbesondere Cookies, die dem Tracking dienen. Dies sind beispielsweise Cookies von:

  • Google Analytics
  • GoogleMaps
  • Google Tag Manager
  • Facebook
  • DoubleClick
  • YouTube
  • Twitter

Deshalb sind die bisher massenhaft verwendeten Cookie-Banner rechtlich vollkommen wertlos. Der User muss gemäß des EuGH-Urteils mithilfe eines sogenannten Consent-Tools beim Betreten der Webseite aktiv dem Tracking und damit dem Setzen der Cookies zustimmen. Dies muss freiwillig und ohne Koppelung an andere Leistungen erfolgen und für jeden Cookie einzeln möglich sein.

Die meisten Webseiten haben ein solches Consent-Tool aber noch gar nicht implementiert oder verlangen mit dem Cookie-Banner eine entsprechende Zustimmung. Wer sich trotzdem vor Cookies schützen möchte,kann bei den größeren Browsern, wie Firefox, Safari oder Chrome, über bestimmte Voreinstellungen in den Datenschutz- und Privacy-Einstellungen Cookies von vornherein deaktivieren oder alle Cookie-Einträge beim Schließen des Browsers löschen lassen. Auch dies ist eine geeignete Strategie, um zu verhindern, dass man wiedererkannt wird und individuell zugeschnittene Werbung erhält.

Eine andere Möglichkeit ist es, einen Browser zu nutzen, bei dem der Nutzer von vornherein anonym bleibt und der keine Trackingdaten sammelt. Hier gibt es einige Alternativen, für die auch Apps für die mobile Suche verfügbar sind, wie zum Beispiel

  • Startpage/Ixquick (ausgezeichnet mit dem europäischen Datenschutz-Gütesiegel, auch EuroPriSe genannt)
  • DuckDuckGo
  • Metamer
  • Qwant
  • DeuSu
  • Wegtam
  • Unbubble

Warum heißen Cookies eigentlich Cookies?

Ihre Erfindung und das Zwischenspeichern auf dem Rechner galt 1994 als so neu und revolutionär, dass diese Programmschnipsel als „magic“ bezeichnet wurden. Bei „Cookies“ gibt es verschiedene Theorien. Eine lautet, dass beim Essen eines Kekses immer Krümel übrigbleiben, bis man sie beseitigt – wie beim Cookie, bis man ihn löscht. Von „Magic Cookie“ blieb dann nur noch der Begriff „Cookie“.

Über den Autor

Dr. Bernhard Horstmann

Dr. Horstmann-VP2 e.K.

Webdesign und Onlinemarketing


Obernstr. 55

28832 Achim  


T.: 04202 506 190

F.: 04202 506 1999

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