Ihr 19. Tipp

Wie stehen Sie zum Prüfen von Rechnungen?

‚Wenn ich die Rechnung meines Dienstleisters prüfen muss, vertraue ich ihm nicht mehr.‘, meinte ein Outsourcing Koordinator einst.

  • Wie stehen Sie dazu?

Wir vertreten die Auffassung, dass das Prüfen einer Rechnung keine Sache von Vertrauen im engeren Sinne ist. ‚Wo gehobelt wird, fallen Späne.‘, lautet ein bekanntes Sprichwort. Es ist unter Anführungszeichen völlig normal, dass auch Rechnungen fehlerhaft sind.

Darüber hinaus handelt es sich, Ausnahme Sie besitzen die auslagernde Firma, um fremdes Geld. Um dieses kümmert sich ein Dienstleistersteuerer. Als Vendor Manager sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen ein bestmögliches Resultat aus der Fremdvergabe erhält. Das beinhaltet in unserem Verständnis auch, zu kontrollieren, ob die Rechnung stimmt.

eisq geht sogar einen Schritt weiter. Mit dem Anerkennen einer Zahlungspflicht ist auch das Abnehmen einer Leistung eng verbunden. Die Abnahme gehört zu den Kernpflichten von jedem Auftraggeber einer outgesourcten Dienstleistung.

Dienstleistersteuerern, die Rechnungen und Rechnungsbücher prüfen, empfehlen die Osnabrücker Berater:

  • Betrachten Sie das Prüfen als Teil der Aufgabe Vendor Management. Es handelt sich weder um Misstrauen noch darum, jemanden eins auszuwischen.
  • Zeigen Sie Ihrem Dienstleister auch mit dem Prüfen der Rechnungen, dass die Dienstleistung für Sie und Ihr Unternehmen wichtig ist.
  • Bedenken Sie, dass das Abnehmen der externen Leistung sinnvoller Weise durch den Personenkreis erfolgt, der sich damit am intensivsten in Ihrem Haus damit beschäftigt – dem Vendor Management.
  • Behalten Sie die Balance zwischen Prüfen der Rechnung, Kontrollieren der Leistung und dem eigentlichen Steuern.

Ihre spezialisierten Berater von eisq helfen Ihnen, wirksamer und aufwandsoptimierter mit Ihren Dienstleistern zusammenzuarbeiten. Erzielen Sie mehr Resultate mit Outsourcing. Prüfen Sie die das Angebot Rechnungsprüfung zum Festpreis. Schon gewusst? Ab 25.000 Euro Rechnungsvolumen steht Ihren auch eine erfolgsorientierte Variante offen. Null Risiko, dafür stehen Ihnen alle Chancen offen.

Informieren Sie sich gleich!

Ihr 20. Tipp

Wie gut nutzen Sie die Bandbreite Ihrer Reaktionsmöglichkeiten?

Ein wesentliches Element in den Praxisseminaren für Dienstleistersteuerer auf dem Weg zur Ausbildung „Operativer Vendor Manager mit TÜV Rheinland® geprüfter Qualifikation“ stellen Reaktionsmöglichkeiten dar. Viele Service Partner Manager fragen sich, wie sie mit Rechnungen und speziell fehlerhaften Rechnungen korrekt umgehen sollen.

Sie ahnen die typische Beraterantwort: „Das hängt davon ab…“

Prinzipiell rufen Sie sich folgende Handlungsmuster ins Gedächtnis:

  • Weisen Sie Rechnungen zurück.

Bedingung: Die Rechnung ist formell oder sachlich falsch. Beispiele für formelle Fehler lauten: falsche Firmierung oder falsche Anschrift, fehlende Angaben zu Leistungszeitraum, Steuernummer, etc. Sachliche Fehler sind falsche Positionen, Leistungen, Rechenfehler, Dopplungen, usw.

So geht es: Formulieren Sie den Grund, warum Sie die Rechnung zurückweisen, schriftlich.

Hinweis: Nutzen Sie die Hilfe Ihrer Finanzbuchhaltung für ein Schreiben. So bleiben Sie ggf. der „good guy“, mit dem Ihr Dienstleister gerne zusammenarbeitet.

  • Stellen Sie die Rechnung zurück. Das bedeutet, Sie nehmen die Rechnung aus der weiteren Bearbeitung.

Bedingung: Sie identifizieren einen möglichen Fehler und bitten um Klärung.

So geht es: Formulieren Sie, warum Sie die Rechnung zurückstellen und bitten Sie schriftlich um Klärung. Manchmal „vergessen“ Dienstleistersteuerer auch, den Knopf für „Zahlungsfreigabe“ zu drücken. Dabei handelt es sich um den gleichen Vorgang. Allerdings mahnt dann Ihr Dienstleister unter Umständen.

Hinweis: Natürlich stellen Sie die Rechnung lediglich für einen angemessenen Zeitraum zurück.

  • Geben Sie einen Teilbetrag frei.

Bedingung: Sie/Ihr Unternehmen erkennt die Leistung/einen Teil der Leistung an.

So geht es: Stimmen Sie mit Ihrer Buchhaltung ab, dass Sie einen Teilbetrag freigeben und für den Restbetrag eine Rückstellung zu bilden ist. Informieren Sie Ihren Dienstleister schriftlich, warum Sie lediglich einen Teilbetrag freigeben.

Hinweis: Teilbetragsrechnungen bereiten in SAP mitunter wenig Freude. Zeigen Sie Verständnis für Ihre Kollegen in der Finanzbuchhaltung, wenn Sie die Rechnung kürzen oder nur Teilbeträge freigeben.

  • Erteilen Sie eine Freigabe mit Vorbehalt.

Bedingung: Sie identifizieren Gründe, warum Ihr Unternehmen die Rechnung nicht akzeptieren sollte. Bitten Sie schriftlich um Klärung.

So geht es: Sie verfassen eine schriftliche Aufforderung zur Rechnungsklärung. Sie informieren Ihre Buchhaltung über eine Zahlung unter Vorbehalt. Normalerweise gelten Vorbehalte für eine angemessene Frist: 6 Monate.

Hinweis: Ihre Kollegen helfen bestimmt gerne.

  • Sie geben die Rechnung frei.

Bedingung: Sie stimmen der Rechnung zu.

So geht es: Das bedarf wohl keiner weiteren Erklärung.

Hinweis: Wenn Sie Ihrem Dienstleister eine Freude machen wollen, sorgen Sie ggf. für eine schnellere/bevorzugte Bearbeitung.

Je nach Situation wählen Sie eine der Optionen.

Informieren Sie sich auch gleich über die Seminare von e‌i‌s‌q für Vendor Manager!

Ihr 21. Tipp

Wie viel Zeit erfordert das gewissenhafte Prüfen der Rechnung?

Als Vendor Manager, wie Dienstleistersteuerer neuerdings immer öfter bezeichnet werden, widmet man sich auch dem Prüfen von Rechnungen. Wenn diese als Rechnungsbuch ausfallen, nimmt das mitunter sehr viel Zeit in Anspruch. Zeit, die für andere Aufgaben fehlt.

Halten Sie als Servicepartner Consultant, Outsourcing-Koordinator, etc. fest, wie viel Zeit Sie für das gewissenhafte Prüfen aufwenden. Lautet das Ergebnis dabei, dass Sie dafür mehr als vier Arbeitstage im Monat benötigen, heißt es handeln. Vier Arbeitstage entsprechen grob 20 % Ihrer Kapazität bei einer Vollzeitstelle. Der Erfahrung von e‌i‌s‌q nach, scheinen höhere Werte nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt.

Folgende fünf Prüfschritte liefern Ihnen einen Ansatz:

  1. Lässt sich der Arbeitsaufwand des Prüfens durch andere Arbeitsweisen oder Werkzeuge verkürzen? Rechnungen mittels Texterkennung bearbeiten, als offene Datei anfordern, etc.
  2. Verfügt das Vendor Management über die erforderliche personelle Kapazität für die Aufgabe?
  3. Stimmt die Form der Zusammenarbeit mit Ihrem Dienstleister mit Ihrer Steuerungskapazität überein?
  4. Passt der vertraglich verpflichtete Modus zur Aufgabe der Dienstleistung? Historisch bedingte Leistungen und Positionen spiegeln ggf. nicht den aktuellen Bedarf wider.
  5. Wie stellen wir uns im Vendor Management auf den Prüfstand, ähnlich einem Termin mit dem Auto beim TÜV?

Ihre spezialisierten Berater von e‌i‌s‌q lösen so manchen Knoten. Vor allem sorgen wir für das aufwandsoptimiertere Steuern. Sprich: Sie setzen Ihre Zeit besser ein.

Erzielen Sie bessere Resultate mit Outsourcing. Prüfen Sie die unser Angebot zur Rechnungsprüfung zum Festpreis. Schon gewusst? Ab 25.000 Euro Rechnungsvolumen steht Ihren auch eine erfolgsorientierte Variante offen. Null Risiko, dafür stehen Ihnen alle Chancen offen.

Informieren Sie sich gleich!